Auszüge aus der Satzung

Name und Sitz

Der Verein führt den Namen MUPFL e.V. und hat seinen Sitz in Arnstorf.

 

Zweck des Vereins

Der Verein MUPFL e.V. fördert das Miteinander von Menschen und Pferden und anderen Lebewesen. Die Vereinsaktivitäten sollen dabei der Lebensfreude, Fitness und Gesundheit dienen. Eine selbstbestimmte Lebensweise der Menschen und ein würdevoller Umgang auch mit Tieren, ein friedvolles Miteinander auch im Einklang mit der Natur und den Bedürfnissen der Lebewesen sind die wichtigsten Ziele. Dabei legen wir besonderes Gewicht auf  Klarheit und harmonische Beziehungen als Basis für ein gesundes Leben, in Lebensfreude, mit Lebenssinn und im Einklang mit der menschlichen Natur, mit Tieren und der Umwelt. Die schonende bzw. gemeinsame oder mehrfache Nutzung vor allem bereits bestehender Ressourcen aller Lebensbereiche soll gefördert werden.

 

Werte, Mittel und Aktivitäten des Vereins

Der Verein ist nicht politisch oder religiös, wissenschaftlich oder dogmatisch festgelegt. Der MUPFL e.V. sorgt neben der Erforschung auch für Verbreitung von Wissen, Verfügbarkeit, Umsetzungen und Nutzbarmachung. Die Mitglieder fördern gegenseitig ihre Möglichkeiten, Entwicklung und ihre Erkenntnisse. Sie praktizieren Lebensweisen im Sinne der Vereinsziele soweit als möglich, fördern, vermitteln und unterstützen auch andere dabei.

 

Sofern gerechtfertigte Interessen (von Mensch und Tier) durch Dritte verletzt, eingeschränkt oder nicht anerkannt werden, kann sich der MUPFL e.V. für die Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen einsetzen. Hierzu gehört auch die Förderung von Projekten, das Unterbinden unzulässiger Maßnahmen, die Zusammenarbeit mit externen Beratern und Spezialisten, sofern diese ehrenamtlich engagiert sind oder ausreichend Mittel für deren Finanzierung erworben werden können.

 

Eine Einbindung in die Vereinsarbeit und eine Nutzung erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten soll allen Interessierten ermöglicht und kontinuierlich ausgeweitet werden, wobei eine Aufnahme als Mitglied im MUPFL e.V. anzustreben ist.

 

Der Verein MUPFL e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist nicht auf die Erzielung von Gewinnen und Überschüssen ausgerichtet. Vorhandene Überschüsse werden zur Förderung der Vereinszwecke ausgegeben, sofern nicht Rücklagen gebildet werden. Überschüsse werden nicht ausgeschüttet.

 

Mitgliedschaft und deren Erwerb

Eine ordentliche Mitgliedschaft im Verein ist für jede natürliche und juristische Person möglich. Personen, die sich besonders um den Verein oder die Ziele des Vereins verdient gemacht haben, kann vom Vorstand durch Beschluss der Status eines Ehrenmitgliedes verliehen werden. Natürliche und juristische Personen können auf Antrag als Fördermitglieder aufgenommen werden. Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen Aufnahmeantrag voraus. Über die Aufnahme entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der Vorstand. Als Ausweis der Mitgliedschaft dient die Mitgliedskarte.

 

Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ablauf, Ausschluss, Tod oder Löschung der juristischen Person. Die Kündigung muss in Textform erfolgen oder formlos bei einem Vorstandsmitglied und einem weiteren Mitglied erklärt werden. Wurde eine Mitgliedschaft zeitlich begrenzt beantragt und wird keine Verlängerung gewünscht, endet sie automatisch mit Ablauf.

 

Mitgliedsbeitrag

Ordentliche Mitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

 

Dauer der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist auf 1Jahr befristet. Die Mitgliedsdauer beträgt 1 Jahr und verlängert sich jeweils für ein Jahr, wenn sie nicht voher gekündigt wird.

 

Mitgliederversammlung

Das Präsidium beruft alljährlich eine Mitgliederversammlung ein, zu der die Mitglieder mindestens acht Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen sind. Die Einladungen haben in Textform zu erfolgen. Die Leitung obliegt dem Präsidenten oder einem Vizepräsidenten.  Die Mitgliederversammlung ist auch dann einzuberufen, wenn 40% der Mitglieder dies verlangen.

 

Rechnungsprüfer

Die Rechnungsprüfung obliegt einem verdienten Mitglied des Senats. Die Mitgliederversammlung kann aus den Mitgliedern zwei Personen bestimmen, die vor der ordentlichen Mitgliederversammlung Einsicht in die Geschäftsführung nehmen können.

 

Beitragsverwendung

Die Beiträge werden im Sinne der Vereinsziele verwendet.